Wir halten Sie auf dem Laufenden
Wir informieren Sie regelmäßig über Neuigkeiten rund um das Steuerwesen und unsere Kanzlei.
Jahressteuergesetz 2009: Änderungen seit dem 1.1.2009
Wir informieren Sie hier über die wichtigsten Änderungen, die sich aus dem am 28.11.2008 vom Bundestag verabschiedeten Jahressteuergesetz 2009 ergeben:
- Kinderzulage bei Eigenheimförderung
Die Kinderzulage bei der Eigenheimförderung wird weiterhin bis zum 27. Lebensjahr gewährt. Die Absenkung der Kindergeld-Altersgrenze auf das 25. Lebensjahr (Steueränderungsgesetz 2007) bleibt hier also unberücksichtigt. - Betriebliche Gesundheitsvorsorge
Um betriebsinterne Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter zu steigern werden Arbeitgeber von der Besteuerung befreit, sofern sie 500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Dies gilt zum Beispiel für Kurse zur Rückengymnastik, Suchtprävention oder Stressbewältigung, nicht jedoch für Beiträge für den Sportverein oder ein Fitnessstudio. - Neue Steuerklasse für Ehepaare
Ab 2010 können berufstätige Ehepaare eine neue Steuerklasse "IV-Faktor /IV-Faktor" wählen. Dabei wird der steuerliche Ausgleichsanspruch der Ehegatten auf beide Partner verteilt. Bei der Steuerklassenkombination III / V hat der Ehepartner mit Steuerklasse V (überwiegend die Ehefrau) eine verhältnismäßig hohe Steuerbelastung. - Ohne Verfassungstreue keine Gemeinnützigkeit
Um extremistischen Organisationen finanzielle Vorteile durch Steuerprivilegien zu entziehen werden Vereine ab 2009 nur noch dann als gemeinnützig anerkannt, wenn sich ihre Satzung und ihre tatsächliche Geschäftsführung an die Verfassung halten. Vereine, die extremistisches Gedankengut fördern, verlieren damit Steuervorteile. Sie sind zum Beispiel nicht mehr von der Gewerbesteuer befreit und müssen den vollen Mehrwertsteuersatz zahlen.
Weitere Änderungen erfahren Sie gerne bei einem Beratungsgespräch in unserer Kanzlei.